Private wie gewerbliche Auftraggeber dürfen für einen bevorstehenden Umzug eine zeitlich befristete Halteverbotszone einrichten. Ansprechpartner ist die Straßenverkehrsbehörde der zuständigen Kommune — in Berlin das Ordnungsamt, in München das Kreisverwaltungsreferat, in Hamburg das Landesbetrieb Verkehr. Auf Wunsch übernehmen wir den vollständigen Vorgang inklusive Antrag, Schilderaufstellung und Abbau für Sie. Die Kosten setzen sich aus der behördlichen Gebühr, der Miete der Schilder sowie Aufstellung und Abbau zusammen; die Gebühr variiert von Stadt zu Stadt. Wer die Schilder selbst auf- und abbaut, spart Geld, trägt aber die Verantwortung für korrekte Beschilderung und die 72-Stunden-Vorlaufzeit. Im Komplett-Service Ihres Festpreis-Angebots sind Antrag, Schildermiete, Aufstellung und Abbau bereits enthalten. Der Antrag sollte spätestens zehn Werktage vor dem Umzug vorliegen, damit die Schilder rechtzeitig — mindestens 72 Stunden vor Beginn — aufgestellt werden können. Nur dann dürfen falsch abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Wer den Termin knapp setzt, riskiert einen nicht nutzbaren Haltebereich oder Nachforderungen. Empfehlung: sobald der Umzugstermin feststeht, die Zone beauftragen — so bleibt der Umzugstag ruhig und planbar.
Vorbereitung
Halteverbotszone richtig beantragen
Ein befristetes Halteverbot sichert Ihnen am Umzugstag den Ladeplatz direkt vor dem Haus. Wir erklären, wer die Genehmigung ausstellt, welche Fristen Sie einhalten müssen und warum die Beantragung über einen erfahrenen Umzugsservice am Ende oft ruhiger ist als der Weg zur Behörde.
◆ Kontakt
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